Was tun im Notfall?


Damit Sie auch nach dem Wegfall der "Neupatientenregelung" bei medizinischer Notwendigkeit einen dringenden Termin in einer Facharztpraxis erhalten können, hat der Gesetzgeber seit 1.1.2023 neue Regelungen geschaffen. Und so geht's:

 

Direkte Vermittlung der Hausarztpraxis an eine Facharztpraxis

Ergibt sich beim Hausarzt, dass Sie eine dringende Weiter­behand­lung benötigen, kann die Haus­arzt­praxis direkt für Sie einen Termin beim Fach­arzt verein­baren. Sie erhalten dann den Termin und einen Überweisungs­schein.

 

Dringliche Überweisung mit/ohne Vermittlungscode

Hat die Hausarztpraxis keine Zeit, einen Termin zu vermitteln, können Sie einen Termin selbst buchen. Meistens benötigen Sie dafür einen Vermittlungscode, der die Dringlichkeit bestätigt.

Für einen Augenarzttermin benötigen Sie keinen Vermittlungscode!

Ihre Terminbuchung über die Kassenärztliche Vereinigung

➔ Telefonisch bei der KV über die Servicenummer 116 117
➔ Online bei der KV unter www.eterminservice.de

 

Auf dieser Webseite werden Sie gefragt, ob Sie einen Vermittlungs­code haben. Sie klicken "Nein" an.
Dann öffnet sich das Fenster, um die gewünschte Fach­richtung und PLZ auszuwählen.

Anschließend geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Per Mail erhalten Sie eine 6stellige PIN, mit der Sie sich verifizieren können.
So landen Sie dann auf der Liste der Augen­ärzte mit freien Terminen und werden schließ­lich noch nach ihren Adress­daten gefragt.

 

Also ganz einfach!